Garantie

Garantiebedingungen

Für die von Dayasa GmbH hergestellten Produkte gewährt Dayasa eine Garantie von 24 Monaten. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit dem Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist europaweit.

Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des erworbenen Produktes, inbesondere auf Funktionsfähigkeit und Produktionsfehler. Sollte während der Garantiezeit ein Mangel auftreten, so gewährt Dayasa im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach Wahl:

  • kostenfreie Reparatur der Ware oder
  • kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel

Die Höhe jeglicher Ersatzleistung ist beschränkt auf den Kaufpreis des Produks. Eine Haftung für Neben- oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Garantie-Inanspruchnahme

Bei Inanspruchnahme der Garantie senden oder bringen Sie bitte das Produkt zusammen mit dem Kaufbeleg zu dem Händler, bei dem das Produkt gekauft wurde. Alternativ senden Sie das Produkt direkt an:

Dayasa GmbH
Akazienweg 6
64665 Alsbach-Hähnlein
Deutschland

Bei direkter Einsendung an Dayasa ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg vermieden werden. Verpacken Sie das Produkt sicher, am besten im Originalkarton. Fügen Sie den Kaufbeleg und einer detaillierten Mängelbeschreibung bei.
Die Kosten und das Risiko des Versands für die Hin- und Rücksendung trägt der Käufer.

Garantieausschlüsse

Von der Herstellergarantie ausgeschlossen sind:

  1. Transportschäden, sichtbar oder unsichtbar.
  2. Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung. Die Nichtbeachtung der Bedienungs- und Pflegehinweise gilt als unsachgemäße Behandlung.
  3. Holzgehäuse
  4. Batterien
  5. Klangschale
  6. Produkte, deren Seriennummer entfernt, unkenntlich gemacht oder verändert wurde.
  7. Produkte, deren Gehäuse geöffnet wurde, es sei denn durch einen autorisierten Fachhändler.
  8. Produkte, die ohne Kaufnachweis zur Reparatur eingeliefert bzw. eingeschickt werden.

Gesetztliche Gewährleistung

Durch diese Herstellergarantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 437 ff. BGB aus dem mit dem Verkäufer geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt. Die Herstellergarantie verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr.
Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in jedem Fall an den Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.